Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was müssen unsere Gäste bei der Bestellung eines Hotelzimmers beachten?

1.

Wird ein Hotelzimmer bestellt und bestätigt,
so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
Schriftform ist nicht erforderlich. Eine telefonische Bestellung reicht aus.
Aus Beweisgründen ist es jedoch ratsam eine schriftlichen Bestellung aufzugeben oder zumindest auf
einer schriftlichen Bestätigung zu bestehen. Das gilt vor allem für längere Reisen.
Das TeleFax ist dabei ein schnelles und praktikables Hilfsmittel.

2.

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:
a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.

3.

Der Gastwirt haftet,

wenn er das bestellte Zimmer bei der Anreise nicht zur Verfügung stellen kann (z.B. Überbuchung,
Bauarbeiten u.ä.). Dann ist der Hotelier dem Gast gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Das
können z.B. Kosten für das Taxi zu einer Ersatzunterkunft und die Differenz zu einem dort höheren
Hotelzimmerpreis sein. Der Gast ist nicht verpflichtet in einer niedrigeren Kategorie zu nächtigen.

4.

Der Gast haftet,

wenn er das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise).
Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne daß es
auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 537 BGB).
Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanpruch, was
häufig übersehen wird.

5.

Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt (Stornierung) gibt es nicht.

Auch Krankheit, Todesfälle, Autopannen usw. entbinden nicht von der Verpflichtung, den
Übernachtungspreis zu bezahlen.Etwas anderes gilt,

– wenn die Parteien durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein Rücktrittsrecht vereinbart haben.
– wenn die Leistung des Gastwirts mangelhaft ist (z.B. unzumutbarer Lärm, Schmutz, Ungeziefer, falsche Versprechungen usw.) und der Gastwirt eine vom Gast gesetzte angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels ungenutzt verstreichen läßt. Der Gast hat dann ein Kündigungsrecht nach §543 BGB.
– wenn die Stornierung vom Gastwirt (oder seinen Angestellten) angenommen (akzeptiert) wird.

6.

Anderweitige Vermietung

Nur für den Zeitraum, in dem das Hotel in dieser Zimmerkategorie ausgebucht (vollständig belegt) ist,
entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Der Gastwirt ist nicht verpflichtet, Anstrengungen zur Weitervermietung an andere Gäste zu unternehmen (OLG Düsseldorf Urt.v. 2.5.91 – 10 U 191/90 -).
254 BGB (Mitverschulden) findet im mietvertraglichen Erfüllungsanpruch keine Anwendung, sondern ist dem Schadensersatzrecht zugeordnet.

7.

Stornokosten:

Kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Anreise möglich.
3-13 Tage vor Anreise 50% des Betrages der Buchung
0-2 Tage vor Anreise 80% des Betrages der Buchung

In Bayern (Bekanntmachung Nr. 10/84 v 24.8.84) und Baden-Württemberg (Bekanntmachung Nr.1/87 29.1.87 Bundesanzeiger Nr. 25 S. 1178) gibt es auch eine diesbezügliche vom Wirtschaftsministerium genehmigte „Konditionenempfehlung“ . Auch von der Rechtsprechung wird dies so gesehen. Das OLG Frankfurt (Urt.v. 29.2.84 -17 U 77/83-) und das OLG Köln (Urt.v. 18.10.91 – 19 U 79/91 -) gingen bei Übernachtung mit Frühstück sogar nur von 10% ersparten Aufwendungen aus.

8.

Barzahlung und Pfandrecht

Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend
ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.(Daraus ergibt sich auch der
Erfüllungsort -zumindest für den angereistenGast.)

9.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist i.d.R. der Ort des Hotels, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers
die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag (Bezahlung des Übernachtungspreises) am Ort des
Betriebes zu erbringen sind (Gerichtsstand des Erfüllungsortes § 29 ZPO, § 269 BGB). Die Rechtsprechung hat dies vielfach bestätigt, so z.B. das LG Kempten (Urt. v. 17.12.86 – S 2154/86- ) für den Fall des nicht angereisten Gastes, der nicht bessergestellt werden darf als der angereiste Gast.

———– DEHOGA – Hotel-und Gaststättenverband ———–

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Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend ufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: 
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Untere Bahnhofstrasse 6
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